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Antrag / Anfrage / Rede

Die Gemeinderatsfraktion der ÖDP beantragt die Prüfung der Einführung einer kommunalen Verbrauchssteuer auf Einweg-Verpackungen.

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Hintergrund

Nach Angaben des Verbands kommunaler Unternehmen besteht der Straßenmüll von Städten inzwischen zu über 40% aus Einwegverpackungen. Deutschlandweit müssen jährlich insgesamt rund 5,8 Mrd. Einweggetränkebecher und etwa 4,3 Mrd. Einweg-Essensboxen entsorgt werden. Die Produktion dieser Einwegverpackungen ist umweltbelastend, klimaschädlich und verschwendet wertvolle Ressourcen.

Da der Gesetzgeber im geltenden Verpackungsgesetz keine national geltende Einwegabgabe vorsieht, macht es Sinn, dass die Kommunen, bei denen der Müll anfällt, selbst aktiv werden und dazu beitragen, Müll zu reduzieren.

Mit der Einführung einer materialunabhängigen Steuer auf Einwegverpackungen wollen wir erreichen, dass

  • die Einwegmüll-Verursacher zur Verantwortung gezogen werden,
  • bei Bürgerinnen und Bürgern und Betrieben ein Anreiz zur Müllvermeidung und zur Verwendung von Mehrwegsystemen gesetzt und die seit 1.1.2023 bestehende Mehrwegangebotspflicht umgesetzt wird,
  • die Verunreinigung des öffentlichen Raums durch weggeworfene Verpackungen deutlich reduziert und
  • Einnahmen für den städtischen Haushalt generiert werden.

 

Besteuert werden sollen Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck im Zusammenhang mit Abgabe/Verkauf von Speisen zum Sofortverzehr/Take-Away-Gerichten und „To go“-Getränken.

In Baden-Württemberg ist mit §9 Abs 4 des Kommunalabgabegesetzes die rechtliche Voraussetzung für eine kommunale Einweg-Verpackungssteuer gegeben. Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.5.2023 wurde die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Verbrauchssteuer auf „To go“-Einweg-Essens- und Getränke-Verpackungen bestätigt.

Die Stadt Tübingen erhebt bereits seit dem 1.1.2022 eine kommunale Verpackungssteuer auf Einwegessens- und ‑getränkeverpackungen in Höhe von 0,50 € je Verpackung und 0,20 € je Einwegbesteck(set). Ausgenommen sind Einweggetränkeverpackungen, die bereits dem gesetzlichen Einwegpfand unterliegen. Die Steuer ist von den Verkaufsstellen/Unternehmen zu entrichten, die Einwegessens- oder ‑getränkeverpackungen in Verkehr bringen. Für die Umsetzung sind in Tübingen aktuell 1,5 kommunale Beschäftigte zuständig. Aufgrund der kurzen Geltungsdauer gibt es noch keine Erkenntnisse zur Höhe der Steuereinnahmen, allerdings rechnet Tübingen mit Einnahmen im höheren sechsstelligen Bereich. Viele Tübinger Betriebe nutzen inzwischen Mehrweg-Essens- und Getränkeverpackungen (v. a. die Behältnisse des Poolsystemanbieters Vytal). Das Mehrweggeschirr und Besteck können die Bürger unkompliziert bei allen teilnehmenden Betrieben zurückgeben. Für die Umstellung können Betriebe Fördermittel beantragen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) empfiehlt allen Städten, schnellstmöglich eine entsprechende kommunale Verpackungssteuer einzuführen und spricht sich für die Nutzung unternehmensübergreifender Mehrweg-Pfand-Poolsysteme aus. Rund 30 Kommunen arbeiten bereits an einer Satzung zur Umsetzung.

Wir von der ÖDF-Fraktion schlagen vor, auch für Schramberg eine entsprechende Satzung zu erarbeiten.

Schramberg, 15.11.2023, Verena Heinzmann

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