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Aktion / Bericht

Corona-Krise: Redebeitrag von Tobias Raffelt

Aufruf zur Demokratiekundgebung in Oberndorf am Neckar

Wir leben in eigenartigen Zeiten. Die Corona-Krise beschäftigt die Welt seit Wochen. Es kann mittlerweile kaum jemandem mehr gelingen, sich nicht mit dem Thema zu beschäftigen, weil die Maßnahmen jeden betreffen. Diese Maßnahmen schränken das Grundgesetz, unsere Grundrechte, zum Teil massiv ein. Die Frage, ob diese Einschränkung angemessen und in dieser Form notwendig ist, wird selten gestellt und kaum diskutiert. Unter anderem deshalb haben wir zur heutigen Kundgebung aufgerufen.

Um zu beurteilen, ob die Maßnahmen angemessen sind, habe ich nach der Begründung gesucht. In ihrer Regierungserklärung vom 22.März 2020 erklärte Angela Merkel die geltenden Maßnahmen und begründete sie mit der Aussage „So retten wir Leben“.[1] Diese Maßnahmen gelten also um Menschenleben zu schützen. Ich persönlich empfinde diese Aussage als wenig glaubwürdig und fast schon heuchlerisch. Meine Einschätzung möchte ich durch Zahlen und Vergleiche erläutern.

Laut RKI war die Sachlage am 30.04.2020 die Folgende: Deutschlandweit 159.000 bestätigte Infektionen, davon 6.288 Todesfälle. Das ergibt eine Sterblichkeitsrate in Höhe von: 3,95%.[2]

Im Jahr 2017 sind in Deutschland 932.263 Menschen gestorben.[3] Rechnet man diese Anzahl auf den Pandemie-Zeitraum, der in Deutschland ca. 2 Monate andauert, erhält man 155.377 Tote.

Wenn ich nun die Anzahl der Corona-Toten bisher ins Verhältnis zu dieser Zahl setze, dann ergibt das einen Anteil in Höhe von 4,05%.

In diesem Zeitraum sind rein statistisch über 57.000 Menschen durch Herz-Kreislauf-Krankheiten gestorben.[4] Welche Maßnahmen werden an dieser Stelle ergriffen, um DIESE Leben zu retten? Welche Einschränkungen müssen sich die Bürger bspw. im Bereich Ernährung gefallen lassen, der maßgeblich das Erkranken am Herzkreislaufsystem beeinflusst? Die Einführung einer Lebensmittelampel wurde lange Zeit von Ministerin Klöckner behindert – mittlerweile gibt es sie. Allerdings auf freiwilliger Basis der Hersteller[5]. Weil man die Hersteller in ihrer Freiheit nicht behindern möchte? Warum wird an dieser Stelle nicht rigoros gegen ungesunde Ernährung vorgegangen? Warum wird, gemessen an der vergleichsweise hohen Todeszahl, keine Zwangsernährung auf Basis vollwertiger, gesunder Kost angeordnet? Wäre das nicht angemessen, um Leben zu retten?

Mit der gleichen Argumentation stelle ich die Frage, warum keine Zwangsbewegung festgelegt wird. Zu wenig körperliche Bewegung fördert Herzkreislauf-Erkrankungen. Aber anstatt den Bürger körperliche Bewegung zu „verordnen“, um Ihre Gesundheit nachhaltig zu bessern, fordert der VW-Chef eine neue Abwrackprämie für die Autoindustrie.[6]

Beim Thema „Auto“ möchte die Verkehrstoten erwähnen. Im Zeitraum der Corona-Pandemie starben statistisch über 500 Menschen im Vekehr.[7] Welche Maßnahmen werden hier ergriffen, damit Frau Merkel wieder sagen könnte, „So retten wir Leben“? Eine Möglichkeit wäre, ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen festzulegen. Dieser Vorschlag ist jedoch, wie Verkehrsminister Scheuer gesagt hat, „gegen jeden Menschenverstand“.[8] Den Bürgern soll das Auto nicht weggenommen werden. Lediglich die Möglichkeit, ungehindert zu rasen, soll genommen werden. Doch dies wird als einschränkend, ja unangemessen empfunden.

Was haben diese Beispiele mit den derzeitigen Corona-Maßnahmen zu tun. Das Schlagwort Verhältnismäßigkeit soll aufzeigen, dass uns bzw. der Regierung ein Tempolimit als unverhältnismäßig zur Rettung von Leben erscheint, die Einschränkung elementarer Grundrechte zur Rettung von Menschenleben allerdings als angebracht verkauft werden soll. Ich habe eingangs gesagt, dass ich die Begründung, es gehe um Leben, als scheinheilig empfinde. Und betrachtet man die Todesursachen in Deutschland, muss man feststellen: Das ist so! Im Bereich Ernährung wären viele Einschränkungen und Vorgaben machbar und im Sinne der Gesundheit sinnvoll, wie erwähnt die Lebensmittelampel, oder eine Zuckersteuer oder das Ende von Subventionen für die Massentierhaltung[9]. Warum wird der Konsum von Fleisch nicht verboten, obwohl dies einerseits vielerlei Krankheiten begünstigt, und andererseits die Massentierhaltung immer wieder zu Pandemien führen?[10] Weil das Existenzen gefährdet? Was geschieht denn gerade mit vielen Kleinunternehmen… Möchte man den Bürgern diese Freiheit des Konsums nicht nehmen? Weil man auf Eigenverantwortung setzt? Warum wird dieses Prinzip dann im Zuge der Corona-Maßnahmen nicht angewendet?

Die Corona-Maßnahmen verhindern, dass ich an die Nordsee reisen darf, obwohl mir diese Freizügigkeit gemäß Artikel 11 Grundgesetz zusteht. Bis zum Präzedenzfall von München am 17.04.2020 waren Versammlungen nicht möglich, obwohl dieser Ausdruck der politischen Bürgermeinung ein elementarer Bestandteil unserer Demokratie ist und gemäß Artikel 8 Grundgesetz garantiert wird. Mittlerweile werden Youtube-Videos und Internet-Beiträge, die nicht die Sichtweise von RKI oder WHO teilen, einfach gelöscht und zwar unabhängig, ob der Autor Wissenschaftler ist und seine Ausführungen begründen und belegen kann. Das ist faktisch Zensur, die aufgrund der freien Meinungsäußerung in Artikel 5 verboten ist!

Ich stelle die Härte der Maßnahmen in Frage! Ein Untergraben unserer Demokratie und unseres Grundgesetzes halte ich aufgrund der genannten Beispiele für nicht angemessen. Deshalb ist es wichtig, wachsam zu bleiben, Maßnahmen kritisch zu prüfen und unser Widerstandsrecht in friedlicher Form wahrzunehmen, das gemäß Artikel 20 (4) uns zusteht.

Ich danke für eure Aufmerksamkeit!


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